Lasermedizin am Mexikoplatz
Behandlungsbedingungen für Privat- und Selbstzahlerleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle ärztlichen Leistungen, die Dr. med. Julie de Tristan, Lasermedizin am Mexikoplatz, Karl-Hofer-Str. 39, 14163 Berlin, gegenüber Privatversicherten und Selbstzahlern erbringt. Dazu gehören auch Leistungen, die von gesetzlich Versicherten auf eigenen Wunsch privat in Anspruch genommen werden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB).
2. Behandlungsvertrag und Aufklärung
Der Behandlungsvertrag kommt mit der Vereinbarung eines Termins bzw. mit Beginn der Untersuchung zustande. Vor jeder Behandlung führe ich ein persönliches Aufklärungsgespräch über Ablauf, Nutzen, Risiken und mögliche Alternativen. Eine Behandlung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Einige Therapien, insbesondere bestimmte Anwendungen von Botulinumtoxin, erfolgen außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung („Off-Label-Use“). Darüber kläre ich Sie gesondert auf; die Einwilligung hierzu wird schriftlich dokumentiert.
3. Vergütung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor der Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten. Abweichungen sind möglich, wenn sich während der Behandlung ein anderer Aufwand ergibt; darüber informiere ich Sie nach Möglichkeit vorab.
4. Zahlung und Fälligkeit
Das Honorar wird mit Zugang einer GOÄ-konformen Rechnung fällig. Zahlung per EC-/Kreditkarte in der Praxis ist möglich.
5. Terminabsagen
Ihr Termin ist exklusiv für Sie reserviert. Bitte sagen Sie ihn spätestens 24 Stunden vorher ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
6. Erstattung durch Versicherungen
Sie sind gegenüber der Praxis unabhängig von einer Erstattung Ihrer Versicherung zur Zahlung verpflichtet. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie dies vor der Behandlung. Bei Off-Label-Anwendungen ist eine Erstattung häufig eingeschränkt. Wir rechnen nach der GOÄ ab. Sollte es Probleme bei der Erstattung geben, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 1. November 2026