Botulinumtoxin in der HNO
Zähneknirschen (Bruxismus): Behandlung mit Botulinumtoxin
Nächtliches Pressen und Knirschen belastet nicht nur die Zähne. Es kann Kiefer- und Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen im Schläfenbereich, Verspannungen im Nacken und Beschwerden im Kiefergelenk auslösen; manche Betroffene bemerken auch Ohrgeräusche.
Am Anfang stehen meist Beratung, Entspannungsübungen und eine Aufbissschiene. Reicht das nicht aus, ist Botulinumtoxin eine Option. Die aktuelle S3-Leitlinie zu Bruxismus (Stand Januar 2026) hält fest: „Die Injektion von Botulinumtoxin bei Erwachsenen in die Kaumuskulatur kann als Behandlungsmaßnahme erwogen werden.“ Die Wirkung hält etwa drei bis sechs Monate. Für diese Anwendung ist das Medikament in Deutschland nicht offiziell zugelassen (Off-Label-Anwendung). Ich kläre Sie darüber sowie über mögliche Nebenwirkungen ausführlich auf; die Kosten werden von Versicherungen daher häufig nicht übernommen.
Ich behandle ultraschallgestützt: Vorher messe ich den Kaumuskel im Ultraschall aus und markiere die Einstichpunkte. Das hat einen guten Grund: In einer Studie lag bei bis zu 40 % der Patienten ein nur nach äußeren Merkmalen gesetzter Einstichpunkt außerhalb des Muskels.¹ Mit Ultraschall sitzt jede Injektion genau, und wir können den Verlauf später vergleichen.
Ihre Fragen
Häufige Fragen zum Zähneknirschen
Die aktuelle S3-Leitlinie zu Bruxismus (Stand Januar 2026) hält fest, dass die Injektion von Botulinumtoxin in die Kaumuskulatur bei Erwachsenen als Behandlungsmaßnahme erwogen werden kann. Am Anfang stehen meist Beratung, Entspannungsübungen und eine Aufbissschiene.
Etwa drei bis sechs Monate. Danach kann die Behandlung wiederholt werden.
Vorher messe ich den Kaumuskel im Ultraschall aus und markiere die Einstichpunkte. In einer Studie lag bei bis zu 40 % der Patienten ein nur nach äußeren Merkmalen gesetzter Einstichpunkt außerhalb des Muskels. Mit Ultraschall sitzt jede Injektion genau.
Weil es sich um eine Off-Label-Anwendung handelt, werden die Kosten von Versicherungen häufig nicht übernommen. Abgerechnet wird nach der GOÄ, vorab erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.